Allgemeine Geschäftsbedingungen Premiumropes B.V. / Lijnenspecialist

ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, die immer mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sind, im folgenden Sinne verwendet.

  1. Premiumropes: Premiumropes B.V., auch firmierend unter dem Handelsnamen „Lijnenspecialist“, der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, niedergelassen in der KNSM-laan 15, 1019LA in Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer 68330626.
  2. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, mit der Premiumropes einen Vertrag abgeschlossen hat oder abzuschließen beabsichtigt.
  3. Verbraucher: ein Kunde, eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.
  4. Parteien: Premiumropes und der Kunde gemeinsam.
  5. Vertrag: jeder Vertrag zwischen den Parteien, in dessen Rahmen sich Premiumropes zum Verkauf und zur Lieferung von Produkten an den Kunden verpflichtet.
  6. Fernabsatzvertrag: ein zwischen Premiumropes und einem Verbraucher über den Webshop geschlossener Vertrag.
  7. Produkte: die von Premiumropes im Rahmen des Vertrages an den Kunden zu liefernden Waren, die unter anderem nach den Spezifikationen des Kunden hergestellte oder modifizierte Waren wie Seile, Befestigungsmittel, Stahlseile und verwandte Waren umfassen können, jedoch nicht darauf beschränkt sind.
  8. Webshop: www.premiumropes.com, www.lijnenspecialist.nl oder www.premiumropes.de.
  9. Schriftlich: Kommunikation in schriftlicher Form, Kommunikation per E-Mail oder jedes andere Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und der allgemein anerkannten Praxis als gleichwertig angesehen werden kann.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für jedes Angebot von Premiumropes und jeden Vertrag.
  2. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Parteien ausdrücklich und schriftlich abgewichen wird, gehen die ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen vor.
  3. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages als solchem berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, sich abzustimmen, um eine Ersatzregelung hinsichtlich der betroffenen Klausel zu treffen. Dabei wird der Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt.

ARTIKEL 3. ANGEBOT

  1. Alle Angebote von Premiumropes, einschließlich ihrer Kostenvoranschläge, sind unverbindlich, auch wenn darin eine Annahmefrist genannt ist.
  2. Der Kunde kann aus einem Angebot von Premiumropes, das einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält, keine Rechte herleiten.

ARTIKEL 4. | KÜNDIGUNGSRECHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen im Rest dieses Artikels und insbesondere des folgenden Absatzes kann der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag bis zu 14 Tage nach Erhalt der Produkte ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise auflösen.
  2. Der Verbraucher hat kein Widerrufsrecht bei:

a)     der Lieferung von Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, einschließlich der nach Maß angefertigten Produkte;

b)    der Lieferung von Produkten, für die das Widerrufsrecht anderweitig ausgeschlossen ist oder gemäß Abschnitt 6.5.2B des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht gilt.

  1. Der Verbraucher kann den Fernabsatzvertrag kündigen, indem er eine entsprechende Aufforderung per E-Mail an Premiumropes sendet, über die im Webshop angegebene Anleitung oder unter Verwendung des von Premiumropes angebotenen Muster-Widerrufsformulars. So bald wie möglich, nachdem Premiumropes über die Absicht des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag zu kündigen, informiert wurde und wenn die Bedingungen dieses Artikels erfüllt sind, wird Premiumropes die Kündigung des Fernabsatzvertrags per E-Mail bestätigen.
  2. Während der in Absatz 1 genannten Frist muss der Verbraucher die zurückzusendenden Produkte und deren Verpackung sorgfältig behandeln. Der Verbraucher darf die zurückzusendenden Produkte nur insoweit handhaben und untersuchen, als dies zur Beurteilung der Art und Beschaffenheit der Produkte erforderlich ist. Ausgangspunkt ist dabei, dass der Verbraucher die Produkte nur so anfassen und prüfen darf, wie er es in einem Ladengeschäft tun dürfte.
  3. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die betroffenen Produkte unbeschädigt, mit sämtlichem geliefertem Zubehör und im Originalzustand und in der Originalverpackung an Premiumropes zurückzusenden.
  4. Der Verbraucher haftet für jede Wertminderung der Produkte, die sich aus einer über das in Absatz 4 Erlaubte hinausgehenden Behandlung der Produkte ergibt. Premiumropes hat das Recht, dem Verbraucher diese Wertminderung in Rechnung zu stellen, sei es durch Verrechnung mit einer bereits erhaltenen Zahlung des Verbrauchers.
  5. Die Produkte müssen innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden, nachdem der Verbraucher den Fernabsatzvertrag gemäß den Bestimmungen in Absatz 3 widerrufen hat.
  6. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, gehen die Kosten für die Rücksendung der Produkte zu Lasten des Verbrauchers.
  7. Premiumropes wird dem Verbraucher die vom Verbraucher bereits erhaltene Zahlung für den zurückgesandten Teil der Bestellung abzüglich einer etwaigen Wertminderung schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Fernabsatzvertrages, erstatten, sofern die Produkte bei Premiumropes zurückerhalten wurden oder der Verbraucher nachweist, dass die Produkte tatsächlich zurückgesandt wurden.

10. Wird das Rücktrittsrecht nur in Bezug auf einen Teil der Bestellung ausgeübt, so sind die etwaigen Versandkosten, die der Verbraucher zunächst bezahlt hat, nicht erstattungsfähig. Premiumropes ist ferner nicht zur Erstattung der Mehrkosten verpflichtet, wenn der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich eine andere als die von Premiumropes angebotene günstigste Art der Standardlieferung gewählt hat.

ARTIKEL 5. | KÜNDIGUNG DES VERTRAGES DURCH PREMIUMROPES

Wenn Premiumropes nach Vertragsabschluss aufgrund unvorhergesehener Umstände der Ansicht ist, dass sie den Vertrag nicht erfüllen kann, hat sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne gegenüber dem Kunden für einen daraus resultierenden Schaden des Kunden oder Dritter zu haften.

ARTIKEL 6. | LIEFERZEITEN

  1. Alle möglichen Lieferfristen, die Premiumropes gegenüber dem Kunden eingegangen ist, sind indikative, nicht verbindliche Fristen. Für die Einhaltung dieser Bedingungen kann Premiumropes auch auf den Kunden oder Dritte angewiesen sein.
  2. Der Verzug von Premiumropes tritt frühestens ein, nachdem der Kunde Premiumropes schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei in der Inverzugsetzung eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wurde, und Premiumropes auch nach Ablauf der zuletzt genannten Frist mit der Erfüllung in Verzug ist.

ARTIKEL 7. | AUSLIEFERUNG

  1. Die Lieferung der Produkte an die Verbraucher erfolgt an dem Ort und auf die Weise, die ausdrücklich vereinbart wurden. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung erfolgt die Lieferung an die vom Verbraucher angegebene Lieferadresse.
  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an Nicht-Verbraucher ab Werk (EXW) gemäß den Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
  3. Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes können die Parteien im Falle der Lieferung ab Werk vereinbaren, dass Premiumropes den Transport übernimmt. In diesem Fall liegt die Gefahr der Lagerung, der Verladung, des Transports und der Entladung ebenfalls beim Kunden.
  4. Premiumropes behält sich das Recht vor, Aufträge in Teilen zu liefern. In diesem Fall beginnt die Widerrufsfrist des Verbrauchers im Zusammenhang mit dem in Artikel 4 genannten Widerrufsrecht erst zu dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die letzte Teillieferung aus der Bestellung beim Verbraucher oder in dessen Namen eingegangen ist.
  5. Können die Produkte aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes nicht oder nicht rechtzeitig an den Kunden geliefert werden, ist Premiumropes berechtigt, die Produkte auf Kosten des Kunden einzulagern, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Preises und etwaiger Lieferkosten.
  6. Für den Fall, dass der Kunde die Annahme der Produkte verweigert oder in sonstiger Weise nachlässig mit der Annahme der Produkte ist, wird der Kunde Premiumropes auf erstes Anfordern mitteilen, innerhalb welcher Frist die Produkte noch abgenommen werden. Diese Frist beträgt niemals mehr als zwei Wochen nach dem Tag der Anfrage im Sinne des vorigen Satzes. Premiumropes ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf der im vorigen Satz genannten Frist die Produkte immer noch nicht abgenommen hat, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Preises, der angemessenen Kosten für die Lagerung der Produkte und sonstiger Kosten, die infolge des Mangels des Kunden entstanden sind.

ARTIKEL 8. FORSCHUNG UND BESCHWERDEN

  1. Zum Zeitpunkt der Lieferung oder zumindest unmittelbar danach hat der Kunde zu prüfen, ob die Art und Menge der Produkte dem Vertrag entsprechen. Wenn die Produkte nach Ansicht des Kunden in Art und/oder Menge nicht vertragsgemäß sind, hat der Kunde Premiumropes unverzüglich zu informieren.
  2. Beanstandungen, die sich auf Mängel beziehen, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte vernünftigerweise nicht sichtbar oder anderweitig nicht erkennbar waren, sind innerhalb von sieben Tagen, nachdem der Kunde vom Vorhandensein des Mangels Kenntnis erlangt hat oder zumindest vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen können, unter genauer Angabe der Gründe, auf die sich die Beanstandung stützt, schriftlich an Premiumropes zu richten.
  3. Abweichend von den Bestimmungen der vorstehenden Absätze dieses Artikels kann sich ein Verbraucher nicht mehr darauf berufen, dass das im Rahmen eines Verbraucherkaufs Gelieferte nicht vertragsgemäß ist, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels durch den Verbraucher eine Reklamation bei Premiumropes erfolgt.
  4. Reklamiert der Kunde nicht rechtzeitig und gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze, so entsteht für Premiumropes aus einer solchen Reklamation des Kunden keine Verpflichtung.

ARTIKEL 9. GARANTIE UND KONFORMITÄT

  1. Premiumropes übernimmt nur eine Garantie für die Produkte, wenn und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist; die zwingenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die Verbraucher gegen Premiumropes geltend machen können, bleiben unberührt (Konformität).
  2. Ein Anspruch wegen Vertragswidrigkeit entfällt in jedem Fall, wenn ein Mangel des Liefergegenstandes auf eine nach der Lieferung eingetretene äußere Ursache oder auf einen sonstigen Umstand zurückzuführen ist, der von Premiumropes nicht zu vertreten ist. Hierzu gehören insbesondere Mängel, die durch Beschädigung, natürliche Abnutzung, Kriegsschäden, unsachgemäße oder unfachmännische Behandlung, unsachgemäßen oder unfachmännischen Gebrauch sowie Änderungen am Liefergegenstand, einschließlich Reparaturen oder sonstige Instandsetzungsarbeiten, die nicht mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Premiumropes durchgeführt wurden, entstanden sind.

ARTIKEL 10. | HÖHERE GEWALT

  1. Premiumropes ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder nach gesellschaftlich anerkannten Auffassungen nicht zuzurechnen ist (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten, neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird, Transportbeschränkungen, Epidemien, Pandemien, Krankheiten, Feuer, Maßnahmen jeglicher Regierung, gewaltsame oder bewaffnete Aktionen, Störungen in Kommunikationsverbindungen oder in Geräten oder Software von Premiumropes oder Dritten.
  2. Wenn und soweit die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich macht oder länger als drei Monate andauert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention aufzulösen.
  3. Hat Premiumropes bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Lieferverpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie ihre Lieferverpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten bzw. noch lieferbaren Teil des Vertrages gesondert zu berechnen, als ob es sich um einen selbständigen Vertrag handeln würde.
  4. Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, sind unbeschadet der Anwendung des vorstehenden Absatzes niemals ersatzfähig.

ARTIKEL 11. | AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

  1. Neben den gesetzlichen Gründen für die Aussetzung und Auflösung des Vertrages hat Premiumropes das Recht, sofern der Kunde nicht bereits ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung der gegenüber Premiumropes bestehenden Zahlungsverpflichtung geleistet hat, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliches Einschreiten aufzulösen, wenn sich der Kunde im Insolvenzverfahren befindet, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt hat oder wenn seine Güter gepfändet werden oder er sonst nicht frei über sein Vermögen verfügen kann.
  2. Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung im Zusammenhang mit dem von Premiumropes ausgeübten Recht auf Aussetzung oder Auflösung.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Premiumropes den Schaden zu ersetzen, der durch die Aussetzung oder Auflösung des Vertrages entstanden ist.
  4. Löst Premiumropes den Vertrag auf, werden alle Forderungen, die Premiumropes gegenüber dem Kunden noch hat, sofort fällig.

ARTIKEL 12. | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Premiumropes ist zur (weiteren) Durchführung des Vertrages erst dann verpflichtet, wenn der Kunde alle fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Premiumropes erfüllt hat.
  2. Zahlungen sind in der von Premiumropes angegebenen Weise und zu dem von Premiumropes angegebenen Zeitpunkt oder innerhalb der von Premiumropes angegebenen Frist zu leisten.
  3. Der Kunde hat zu zahlen, ohne sich auf eine Aussetzung oder eine Verrechnung berufen zu können, es sei denn, dass das Gesetz zugunsten des Verbrauchers dies zwingend verhindert.
  4. Premiumropes ist berechtigt, dem Kunden die ihm zustehende Rechnung nur per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
  5. Befindet sich der Kunde im Insolvenzverfahren, hat er einen Antrag auf (vorläufige) Zahlungseinstellung gestellt, werden seine Waren gepfändet oder kann der Kunde anderweitig nicht frei über sein Vermögen verfügen, werden die Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
  6. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kommt der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt. Abweichend vom vorstehenden Satz tritt an die Stelle des vertraglichen Zinssatzes der zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs geltende gesetzliche Zinssatz, wenn der Kunde Verbraucher ist.
  7. Alle angemessenen Kosten, wie z.B. gerichtliche, außergerichtliche und Zwangsvollstreckungskosten, die zur Erlangung der vom Kunden geschuldeten Beträge anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.

ARTIKEL 13. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

  1. Premiumropes ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Produkte den (Sicherheits-)Anforderungen entsprechen, die für den Einsatz und die Anwendung der Produkte im Liefer- und Verwendungsland gestellt werden, und übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu prüfen, ob die Produkte für die Anwendung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.
  2. Premiumropes haftet niemals für indirekte Schäden/Folgeschäden, einschließlich Schäden aufgrund von Mängeln der Produkte, erlittenen Verlusten, entgangenem Gewinn und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen. Ungeachtet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere der Bestimmungen in Absatz 4 haftet Premiumropes gegenüber dem Kunden nur für unmittelbare Schäden, die der Kunde infolge eines zurechenbaren Mangels von Premiumropes bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag erleidet. Unter zurechenbarem Mangel ist ein Mangel zu verstehen, den ein guter und sorgfältig handelnder Fachmann vermeiden kann und sollte, dies alles unter Berücksichtigung der üblichen Wachsamkeit und der für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Fachkenntnisse und Mittel. Unter direktem Schaden ist nur der Schaden am betreffenden Produkt selbst zu verstehen, mit Ausnahme von Folgeschäden.
  3. Haftet Premiumropes für einen Schaden, hat Premiumropes jederzeit das Recht, diesen Schaden zu beheben. Der Kunde hat Premiumropes hierzu Gelegenheit zu geben, andernfalls entfällt jede Haftung von Premiumropes.
  4. Die Haftung von Premiumropes beschränkt sich allenfalls auf die Reparatur oder den Ersatz der Produkte, auf die sich die Haftung von Premiumropes bezieht. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, ist die Haftung von Premiumropes auf maximal den Rechnungswert des Vertrages, zumindest des Teils des Vertrages, auf den sich die Haftung von Premiumropes bezieht, beschränkt.
  5. Unbeschadet der in Artikel 8 und 9 genannten Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für sämtliche Rechtsansprüche und Einreden gegen Premiumropes ein Jahr. Abweichend vom vorstehenden Satz verjähren Rechtsansprüche und Einreden, die einem Verbraucher zuzurechnen sind und die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen, dass ein Verbraucherkauf nicht vertragsgemäß ist, in zwei Jahren.
  6. Der Kunde stellt Premiumropes von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages einen Schaden erleiden und deren Ursache nicht von Premiumropes zu vertreten ist. Sollte Premiumropes aus diesem Grund von einem Dritten in Anspruch genommen werden, hat der Kunde Premiumropes außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was ihm in diesem Fall zumutbar ist. Ergreift der Kunde keine angemessenen Maßnahmen, ist Premiumropes berechtigt, diese ohne Inverzugsetzung selbst vorzunehmen. Alle Kosten und Schäden, die Premiumropes und/oder Dritten hierdurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
  7. Im Falle eines Verbraucherkaufs gehen die Einschränkungen in diesem Artikel nicht über das hinaus, was gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zulässig ist.

ARTIKEL 14. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Alle von Premiumropes gelieferten Produkte bleiben ihr Eigentum, bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.
  2. Dem Kunden ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  3. Greift ein Dritter auf die mit Eigentumsvorbehalt belasteten Produkte zu oder will er ein Recht daran begründen oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Premiumropes schnellstmöglich zu informieren.
  4. Der Kunde erteilt Premiumropes oder den von Premiumropes beauftragten Dritten die unbedingte Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Im Falle des Verzuges des Kunden ist Premiumropes berechtigt, die hier genannten Produkte zurückzunehmen. Alle damit verbundenen angemessenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Hat der Kunde nach Lieferung der Produkte durch Premiumropes seine Verpflichtungen erfüllt, lebt der Eigentumsvorbehalt an diesen Produkten wieder auf, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus einem später geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.
  6. Kann sich Premiumropes nicht auf den Eigentumsvorbehalt berufen, weil die Produkte vermischt, verfremdet oder vervielfältigt wurden, ist der Kunde verpflichtet, die neu gebildete Ware an Premiumropes zu verpfänden.

ARTIKEL 15. | ALLGEMEINE BESCHWERDEPOLITIK

  1. Reklamationen in Bezug auf die Ausführung des Vertrages sind, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8, innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail an Premiumropes zu richten, wobei der Kunde die Gründe für die Reklamation vollständig und deutlich beschreibt.
  2. Reklamationen, die bei Premiumropes eingereicht werden, werden innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Eingang beantwortet. Erfordert eine Reklamation eine längere Bearbeitungszeit, erfolgt innerhalb der Sieben-Tage-Frist eine Antwort mit einer Eingangsbestätigung und dem Hinweis, wann der Kunde mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
  3. Wenn die Beschwerde im Rahmen eines Fernabsatzvertrags nicht einvernehmlich gelöst werden kann, kann der Verbraucher die Streitigkeit über die OS-Plattform (ec.europa.eu/consumers/odr/), dem Streitschlichtungsausschuss, vorlegen.

ARTIKEL 16. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Auf den Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Die Parteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, den Streit in gegenseitiger Absprache beizulegen.
  3. Soweit das Gesetz unter den gegebenen Umständen nicht zwingend hiervon abweicht, wird zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ausschließlich das zuständige Gericht in Amsterdam bestimmt.
  4. Für die Auslegung der darin enthaltenen Klauseln ist stets die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.

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